Wärmewende: Fristen sind zu beachten

Wärmewende: Fristen sind zu beachten

Die Wärmewende ist ein zentrales Element der deutschen Energiewende. Kein Wunder: Mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Beheizung von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser. Derzeit wird über 80 Prozent dieser Wärme noch durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Erdgas und Heizöl erzeugt – mit erheblichen Auswirkungen auf das Klima. 

Um diesen Zustand zu verändern und die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einen entscheidenden Schritt unternommen. Die Gesetzesänderung wurde am 19. April 2023 beschlossen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Seitdem müssen neu eingebaute Heizungen (in Neubauten in Neubaugebieten) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.  

Diese Regelung gilt unmittelbar für Neubauten. Bei bestehenden Gebäuden hingegen ist der Heizungstausch an die sogenannte Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese ist durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gesetzlich vorgeschrieben. Kommunen sind verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen, der aufzeigen soll, wie die zukünftige Wärmeversorgung klimaneutral gestaltet werden kann. 

Die Fristen für die Erstellung dieser kommunalen Wärmepläne sind klar definiert: 

  • Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen 

  • Kleinere Kommunen haben dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028 

Die Stadtwerke Frankenthal und die Stadt Frankenthal erarbeiten in enger Abstimmung gemeinsam einen tragfähigen und realistischen Plan für unsere Stadt. Dieser soll aufzeigen, wie man die Wärmewende in der Region mit den vorhandenen Potenzialen und Chancen voranbringen kann. 

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