Die Wärmewende ist ein zentrales Element der deutschen Energiewende. Kein Wunder: Mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Beheizung von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser. Derzeit wird über 80 Prozent dieser Wärme noch durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Erdgas und Heizöl erzeugt – mit erheblichen Auswirkungen auf das Klima.
Um diesen Zustand zu verändern und die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einen entscheidenden Schritt unternommen. Die Gesetzesänderung wurde am 19. April 2023 beschlossen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. In der ursprünglichen Form des GEG hieß es beispielsweise, dass seitdem neu eingebaute Heizungen (in Neubauten in Neubaugebieten) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
„Heizungsgesetz“ gekippt
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte „Heizungsgesetz“, aufgehoben werden soll. Diese Absicht wurde Ende Februar 2026 durch die Veröffentlichung erster Eckpunkte bekräftigt und das bisherige Gesetz damit außer Kraft gesetzt. Geplant ist die Einführung eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Nach aktuellem Stand soll dieses neue Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Folgende Eckpunkte wurden bisher bekannt gegeben:
Der Heizungseigentümer darf entscheiden, welche neue Heizung eingebaut wird, auch eine Gas- oder Ölheizung sind dann möglich.
Die 65 Prozent Regelung entfällt
Es wird ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe kommen (Biotreppe)
Eine Grüngasquote wird eingeführt
Das Klimaschutzziel, bis 2045 CO₂‑neutral zu sein, bleibt unverändert bestehen, auch für den Gebäudesektor. Weiterhin sind Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen, der aufzeigen soll, wie die zukünftige Wärmeversorgung klimaneutral gestaltet werden kann.
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen
Kleinere Kommunen haben dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028
Die Stadtwerke Frankenthal und die Stadt Frankenthal erarbeiten in enger Abstimmung gemeinsam einen tragfähigen und realistischen Plan für unsere Stadt. Dieser soll aufzeigen, wie man die Wärmewende in der Region mit den vorhandenen Potenzialen und Chancen voranbringen kann.
Das neue Gesetz soll voraussichtlich im Sommer veröffentlicht und in Kraft treten. Wir beobachten die Entwicklungen aufmerksam, verzichten jedoch auf Spekulationen und informieren Sie, sobald die konkreten Anpassungen vorliegen.